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Illegales Bauen in Portugal: Keine Geldbußen in vielen Fällen seit dem 4. März 2024

  • Autorenbild: Marlene Sennewald Sippel
    Marlene Sennewald Sippel
  • 15. Sept. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 27. Nov. 2025

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes der Regierung Nr. 10/2024 am 4. März 2024 wurde eine zentrale Vorschrift aufgehoben, die bislang das Bauen ohne die erforderliche klassische Genehmigung als Ordnungswidrigkeit einstufte. Diese Gesetzesänderung hat weitreichende Folgen: Das Bauen ohne die erforderliche Genehmigung – "Licença de construção" – wird nicht mehr mit einer Geldbuße sanktioniert.



Rückwirkende Anwendung des milderen Rechts

Gemäß dem im portugiesischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden Grundsatz der Rückwirkung des milderen Gesetzes entfällt die Sanktion nicht nur für zukünftige Fälle. Auch laufende Verfahren wegen illegaler Bautätigkeit ohne die erforderliche "Licença de Construção", die vor dem 4. März 2024 eingeleitet wurden, müssen eingestellt werden, sofern sie ausschließlich auf der nun aufgehobenen Ordnungswidrigkeit beruhen.


Gesetzeslücke oder politische Absicht?

Es ist davon auszugehen, dass die Streichung der Sanktionierung des Bauens ohne die erforderliche Baugenehmigung nicht auf eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, sondern auf Versehen im Rahmen der umfassenden Reform des Baurechts zurückzuführen ist. Dennoch wurde diese Lücke bislang nicht korrigiert, sodass das Bauen ohne die klassische Baugenehmigung weiterhin nicht mit einem Bußgeld geahndet wird.


Nicht jede illegale Bautätigkeit ist betroffen

Wichtig ist, jedoch, zu betonen, dass die genannte Aufhebung nur die Fälle betrifft, in denen die klassische Baugenehmigung – "Licença de Construção" – vorgeschrieben ist, und nicht die Fälle, in denen nur eine vorige Meldung – "Comunicação Prévia" – erforderlich ist. Die Norm, die diese Fälle als Ordnungswidrigkeit qualifiziert, ist weiterhin in Kraft.


Wann ist das ereinfachte Verfahren der „Comunicação Prévia“ anwendbar?

Das vereinfachte Verfahren der „Comunicação Prévia“ ist, zB, anwendbar für Bauvorhaben in Gebieten mit ausreichend detaillierten Regelwerken, die die anwendbaren baurechtlichen Vorgaben ausreichend konkretisieren; für Bau-, Außenänderungs- oder Erweiterungsmaßnahmen in bereits bebauten Stadtgebieten, sofern sie den Raumordnungsplänen entsprechen und die Gebäudehöhe nicht über der üblichen Fassadenhöhe der angrenzenden Häuser liegt – gemessen zwischen den beiden nächstgelegenen Querstraßen; sowie für den Bau von mit dem Hauptgebäude verbundenen Swimmingpools.


Keine Legalisierung von illegalen Gebäuden

Auch ist klarzustellen: Baumaßnahmen, die ohne die erforderliche klassische Genehmigung durchgeführt wurden, sind nicht legal geworden. Die Pflicht zur Einholung einer Baugenehmigung bleibt bestehen. Ebenso behalten die Verwaltungsbehörden ihre Befugnisse zur Wiederherstellung der baurechtlichen Legalität – etwa durch die Anordnung eines Rückbaus oder eines Abrisses.


Wegfall der Geldbußen

Mit der Gesetzesänderung entfällt ausschließlich die Möglichkeit, Geldbußen zu verhängen, die zuvor bis zu 200.000 € für Privatpersonen und bis zu 450.000 € für Unternehmen betragen konnten.



Marlene Sennewald Sippel / Carolina Costa

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