Am 25. Juli 2024 wurde, in Portugal, das Gesetz der Regierung Nr. 48-A/2024, dass die Befreiung von Grunderwerbssteuer und Stempelsteuer bei dem Kauf eines Eigenheimes durch Personen im Alter bis 35 Jahre vorsieht, veröffentlicht. Diese Maßnahme soll junge Menschen bei dem Kauf eines Eigenheimes unterstützen und gilt für nach dem 1. August abgeschlossene Käufe.
Um von dieser Maßnahme zu profitieren, muss es sich um den Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Wohnhauses (bereits erbaut), für eigene und permanente Wohnzwecke, durch Personen im Altern von maximal 35 Jahren, handeln. Hinzu kommt, dass der Käufer, im Jahr des Kaufes, nicht in die Qualifizierung eines „Abhängigen“ im Sinne des portugiesischen Einkommensteuergesetzes fallen darf und, des Weiteren, nicht bereits Eigentümer oder Nießnutzer eines Heimes, im Jahr des Kaufes sowie in den drei davor liegenden Jahren, (gewesen) sein darf. Erfolg der Kauf durch ein Paar, werden die Voraussetzungen in Bezug auf beide Käufer geprüft. Erfüllt nur einer alle Voraussetzungen für die Befreiung der Grunderwerbs- und Stempelsteuer, ist diese nur auf den Teilkauf dieses Käufers anwendbar. Die Staatsbürgerschaft der Käufer ist irrelevant.
Diese Maßnahme ist nur für Käufe von Immobilien bis max. €633.453 anwendbar und dabei gilt die Befreiung der Grunderwerbs- und Stempelsteuer nur für den Kaufpreis von max. €316.772. Die Steuern, die auf den darüber liegenden Teilpreis anfallen, sind zu entrichten. Liegt der Kaufpreis der Immobilie über €633.453, kann von dieser Maßnahme nicht profitiert werden.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden die Käufer, des Weiteren, von den Kosten der Eintragung des Kaufes in das Grundbuch befreit.
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass es Situationen gibt, in denen die Steuerbefreiung nachträglich entfällt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Immobilie nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Kaufdatum für eigene und permanente Wohnzwecke genutzt wird, oder wenn der Käufer innerhalb der sechs Jahre nach dem Kauf in die Qualifizierung „abhängig“ im Sinne des portugiesischen Einkommensteuergesetzes fällt.
Darüber hinaus muss die Immobilie über den Zeitpunkt von sechs Jahren nach Kaufdatum tatsächlich für eigene und permanente Wohnzwecke genutzt werden, mit folgenden Ausnahmen: Verkauf des Hauses/Wohnung; Änderung der Zusammensetzung des Familienhaushalts aufgrund einer Heirat oder Partnerschaft, der Auflösung der Ehe oder Partnerschaft oder einer Erhöhung der Anzahl der wirtschaftlich abhängigen Personen, sofern die Immobilie weiterhin ausschließlich für Wohnzwecke genutzt wird; oder die Verlegung des Arbeitsplatzes zu einem über 100 Kilometern von der Immobilie entfernten Ort, sofern sie weiterhin ausschließlich für Wohnzwecke genutzt wird.
Marlene Sennewald Sippel / Carolina Costa
Opmerkingen