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Rückerstattung der Immobilien-Kapitalertragsteuer für Nichtansässige in Portugal (2021–2022)

  • Autorenbild: Marlene Sennewald Sippel
    Marlene Sennewald Sippel
  • 19. Dez. 2025
  • 1 Min. Lesezeit
Geld

Wenn Sie nicht in Portugal ansässig sind und 2021 oder 2022 eine Immobilie verkauft haben, haben Sie wahrscheinlich 28 % Einkommensteuer auf den gesamten Immobilien-Kapitalgewinn gezahlt. Im Gegensatz dazu wurden steuerliche Ansässige in Portugal nur auf 50 % ihres Immobiliengewinns besteuert.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass diese Ungleichbehandlung gegen das EU-Recht verstößt, insbesondere gegen Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der den freien Kapitalverkehr garantiert. Daraufhin wurde das portugiesische Steuergesetz geändert.

Aufgrund der genannten Entscheidung akzeptiert die portugiesische Steuerbehörde nun Anträge von Nichtansässigen auf Rückerstattung von 50 % der gezahlten Einkommensteuer auf Immobiliengewinne für die Jahre 2021 und 2022. Voraussetzung ist der Nachweis des Kaufpreises und Verkaufspreises der Immobilie.

In Zusammenarbeit mit unseren Steuerexperten unterstützen wir Anspruchsberechtigte bei der Geltendmachung ihrer Rückerstattung.

 
 
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