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Modulbau oder Fertighäuser in Portugal: Rechtlicher Rahmen und Genehmigungspflicht

  • Autorenbild: Marlene Sennewald Sippel
    Marlene Sennewald Sippel
  • 24. Nov.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 27. Nov.

Trotz der einfachen und kostengünstigen Errichtung solcher Bauwerke stellt sich häufig die Frage, ob für diese Bauweise eine vorherige Genehmigung erforderlich ist. Die jüngste Gesetzgebung hat hierzu nun Klarheit geschaffen.


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Was sind modulare oder vorgefertigte Bauwerke?

Modulare Bauwerke sind dauerhafte Gebäude, die aus ganz oder teilweise industriell vorgefertigten Bauelementen bestehen. Diese Komponenten – ob tragend oder nicht tragend – werden so konzipiert, dass sie entweder bereits vor dem Transport oder direkt am Bauort miteinander verbunden werden.

Das zentrale Merkmal dieser Bauweise ist die Modularität: standardisierte Bauteile ermöglichen eine schnelle Montage, eine bessere Qualitätskontrolle und eine Reduzierung von Materialverschwendung. Obwohl solche Gebäude transportierbar oder demontierbar sein können, können sie die gleiche Beständigkeit und Funktionalität wie konventionelle Bauwerke bieten.


Wichtige Gesetzesänderungen

Am 8. Januar 2024 wurde das Gesetz der Regierung Nr. 10/2024 veröffentlicht, das verschiedene Verwaltungsverfahren im Bereich des Städtebaurechts und der Raumordnung vereinfacht. Dieses Gesetz fügte dem Gesetz der Regierung Nr. 555/99 vom 16. Dezember (Rechtsrahmen für Urbanisierung und Bebauung) den Artikel 1.º-A hinzu. Damit wird ausdrücklich klargestellt, dass der Anwendungsbereich auch modulare oder vorgefertigte Bauwerke mit dauerhaftem Charakter umfasst, die durch die Verwendung von „modularen, tragenden oder nicht tragenden Bauelementen oder -systemen, ganz oder teilweise industriell vorgefertigt, miteinander verbunden vor oder am Standort, unabhängig von ihrer Transport- oder Demontierbarkeit“ gekennzeichnet sind.


Gleichstellung mit konventionellen Bauwerken

Mit dieser Änderung steht fest: Für die Genehmigungspflicht werden vorgefertigte oder modulare Gebäude – häufig aus Holz – genauso behandelt wie herkömmliche Bauwerke. Das bedeutet: Auch wenn sie mobil erscheinen, unterliegen diese Bauwerke, sofern sie dauerhaft mit dem Boden verbunden sind, der Genehmigungspflicht oder einer vorherigen Meldung bei der Gemeinde, je nach Fall.


Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Wie bei konventionellen Bauwerken gibt es auch hier Ausnahmen. So kann ein modulares oder vorgefertigtes Bauwerk genehmigungsfrei sein, sofern es die geltenden Vorschriften einhält. Dies gilt beispielsweise für ein Nebengebäude – etwa eine Garage –, die an das Hauptgebäude angrenzt oder separat steht, eine Höhe von maximal 2,20 m oder der Höhe des Erdgeschosses des Hauptgebäudes nicht überschreitet, eine Fläche von höchstens 10 m² aufweist und nicht an eine öffentliche Straße grenzt.


Steuerliche Auswirkungen

Schließlich ist zu beachten: Modulare oder vorgefertigte Bauwerke, die dauerhaft mit dem Boden verbunden sind (d. h. länger als ein Jahr am selben Standort verbleiben), unterliegen ebenfalls der Grundsteuer (IMI) gemäß dem portugiesischen IMI-Gesetzbuch.



Marlene Sennewald Sippel / Carolina Costa

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